Gleichbehandlung
§ 44a.
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Gleichbehandlung
§ 44a.
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.
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