TEIL E
Vorschriften über die Krankenfürsorge an Bord Anwendungsbereich
§ 44
Die Vorschriften dieses Teils gelten für alle Schiffe, ausgenommen Jachten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
TEIL E
Vorschriften über die Krankenfürsorge an Bord Anwendungsbereich
§ 44
Die Vorschriften dieses Teils gelten für alle Schiffe, ausgenommen Jachten.
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