6. ABSCHNITT
Gemeinsame Bestimmungen für die Reifeprüfung und die Wiederholung der Reifeprüfung
§ 44.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 96/2000)
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
6. ABSCHNITT
Gemeinsame Bestimmungen für die Reifeprüfung und die Wiederholung der Reifeprüfung
§ 44.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 96/2000)
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