§ 44 GlücksspielautomatenV

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2014

Technisches Gutachten über VLT-Systeme

§ 44.

Ein eigenes technisches Gutachten für VLT-Systeme hat die zu einem VLT-System zugelassenen VLT-Server und die mit diesen VLT-Servern verbundenen, für die Übertragung von Zufallszahlen geprüften VLT zu enthalten. Das Gutachten hat der Vorlage der Anlage (Detailspezifikation 10) zu entsprechen.

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 165/2014

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2017

Gesetzesnummer

20007737

Dokumentnummer

NOR40163599

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