§ 44 E-ControlG

Alte FassungIn Kraft seit 03.3.2011

Übergangsbestimmungen

§ 44.

Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 2. März 2011 bei der Energie-Control GmbH und der Energie-Control Kommission anhängigen Verfahren geht auf die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft über.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)