In-Kraft-Treten
§ 43
(Verfassungsbestimmung) Dieses Bundesgesetz tritt in Kraft, sobald sichergestellt ist, dass die in § 2 erwähnten Mittel in vollem Umfang zur Verfügung stehen werden. Die Bundesregierung gibt den Tag des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes im Bundesgesetzblatt I bekannt.
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