ABSCHNITT 5.
Konverter-Blasstahlwerke. Lüftung und Ableitung.
§ 43
§ 43. Blasstahlwerkshallen müssen eine gute Dachlüftung besitzen. Die aus den Konvertern austretenden Abgase und Staube sind so abzuleiten, daß die Dienstnehmer einer Einwirkung dieser Stoffe nicht ausgesetzt sind.
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