§ 43 AMA-Gesetz 1992

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1993

Inkrafttreten

§ 43.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt

  1. 1. hinsichtlich der §§ 5 bis 14, 19 bis 27, 29, 31 bis 33, 38, 39, 41 und 42 mit 1. Juli 1992,
  2. 2. (Verfassungsbestimmung) hinsichtlich des § 1 mit 1. Juli 1993 und 3. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen mit 1.Juli 1993

    in Kraft.

(2) Die für die Errichtung erforderlichen Maßnahmen können bereits ab der Verlautbarung dieses Bundesgesetzes getroffen werden. Die für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufgaben der AMA notwendigen Verordnungen können ab der Verlautbarung dieses Bundesgesetzes erlassen werden, sie treten jedoch mit Ausnahme der Geschäftsordnung frühestens mit 1. Juli 1993 in Kraft. Die Geschäftsordnung kann bereits ab 1. Oktober 1992 in Kraft treten.

(3) Verordnungen gemäß § 21d können ab dem Tag der Verlautbarung dieses Bundesgesetzes erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens mit 1. November 1994 in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2017

Gesetzesnummer

10007244

Dokumentnummer

NOR12083551

alte Dokumentnummer

N5199440970J

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