Theoretische Instrumentenflugprüfung für Hubschrauberpiloten
§ 42
§ 42. Inhalt der theoretischen Prüfung zur Erlangung einer Instrumentenflugberechtigung für Hubschrauberpiloten sind in dem Umfang, wie sie für Inhaber einer Instrumentenflugberechtigung für Hubschrauberpiloten von Bedeutung sind, die in § 27 genannten Gegenstände ausgenommen Aerodynamik.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)