§ 42 MedienG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2008

Anklageberechtigung

§ 42.

Wird gegen ein periodisches Medium eine strafbare Handlung gegen die Ehre gerichtet, ohne daß erkennbar ist, auf welche Person der Angriff abzielt, so ist der Herausgeber berechtigt, Anklage einzubringen.

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2025

Gesetzesnummer

10000719

Dokumentnummer

NOR40095093

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