§ 41 Prüfungsordnung BMHS

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2012

6. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
(Ausbildungszweig „Kultur- und Kongressmanagement“) Diplomarbeit

§ 41.

Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten:

  1. 1. den Pflichtgegenstand „Kulturmanagement“ oder
  2. 2. den Pflichtgegenstand „Tagungs- und Kongressmanagement“ oder
  3. 3. den Pflichtgegenstand gemäß Z 1 oder Z 2 und den Pflichtgegenstand
  1. a) „Religion“ oder
  2. b) „Deutsch“ oder
  3. c) „Geschichte und Kultur“ oder
  4. d) „Musikerziehung“ oder
  5. e) „Bildnerische Erziehung“ oder
  6. f) „Wirtschaftsgeographie“ oder
  7. g) „Betriebs- und Volkswirtschaft“ oder
  8. h) „Politische Bildung und Recht“ oder
  9. i) „Food Beverage Cateringmanagement“.

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