Rechtswirksamkeit der Umstrukturierungsmaßnahmen
§ 41
Die in den §§ 7, 11, 15, 18, 27 und 29 angeführten Umstrukturierungsmaßnahmen werden unabhängig von ihrer Eintragung in das Firmenbuch mit Ablauf des 31. Dezember 2004 rechtswirksam.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)