Abgabe für Zuschüsse
§ 40
Die Abgabe für Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld fließt dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Abgabe für Zuschüsse
§ 40
Die Abgabe für Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld fließt dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu.
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