Kinderzuschläge zum Alleinverdienerabsetzbetrag
§ 40
§ 40. Unterbleibt bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag haben und für die keine Lohnsteuerkarte ausgestellt worden ist, eine Veranlagung, so ist der nach § 33 Abs. 4 zustehende Kinderzuschlag zum Alleinverdienerabsetzbetrag auf Antrag des Steuerpflichtigen zu erstatten. Der Antrag kann bis zum Ende des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres gestellt werden. Im Antrag ist die Versicherungsnummer gemäß § 31 ASVG anzuführen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)