Besonderes regionales Interesse
§ 3a.
Die Gewährung eines Zuschusses für die Bereitstellung oder die Planung und den Bau der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein-Innsbruck-Staatsgrenze am Brenner oder von Teilen derselben im besonderen regionalen Interesse kann davon abhängig gemacht werden, dass entsprechende Beiträge von Dritten, insbesondere von betroffenen Gebietskörperschaften, zu den Investitions- und Bereitstellungskosten geleistet werden.
Schlagworte
Investitionskosten
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2017
Gesetzesnummer
10007732
Dokumentnummer
NOR40047901
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)