§ 3 ZIS-AbfrageV

Alte FassungIn Kraft seit 22.11.2016

Legitimation beim ZIS-Abfrage-Portal

§ 3.

(1) Zugangsberechtigte gemäß § 2 Abs. 3 haben sich bei jeder Anmeldung beim ZIS-Abfrage-Portal mittels Bürgerkartenfunktion zu legitimieren.

(2) Die RTR-GmbH hat technisch sicherzustellen, dass nur gemäß § 2 Abs. 3 Zugangsberechtigte Zugang zum ZIS-Abfrage-Portal erhalten.

(3) Werden bei der RTR-GmbH Informationen über geplante Bauvorhaben gemäß § 13a Abs. 4 TKG 2003 nach den Bestimmungen der ZIS-EinmeldeV eingemeldet, hat die RTR-GmbH den Standort des Bauvorhabens, das Datum der Einmeldung sowie eine eindeutige Identifikationsreferenz in eine Liste aufzunehmen, die für am ZIS-Abfrage-Portal gemäß Abs. 1 legitimierte Zugangsberechtigte einsehbar zu sein hat.

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2019

Gesetzesnummer

20009697

Dokumentnummer

NOR40187749

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