§ 3 WPMSVO

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2002

Meldeformat

§ 3

§ 3. Die Meldesätze sind im CSV (Comma Separated Values) - Format mit einem Strichpunkt als Listentrennzeichen in einem gemäß UN/EDIFACT genormten Umschlag an die im § 1 genannte Mailbox-Adresse zu übermitteln.

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