§ 3 WP-Anschaffungskosten-VO

Alte FassungIn Kraft seit 05.10.2011

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 94/2012

§ 3.

Werden nach dieser Verordnung abgeleitete Anschaffungskosten angesetzt

  1. - entfaltet ein auf deren Basis vorgenommener Kapitalertragsteuerabzug Abgeltungswirkung gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988; der Nachweis der tatsächlichen Anschaffungskosten kann im Wege der Veranlagung erfolgen;
  2. - gehen diese in die Bildung des gleitenden Durchschnittspreises gemäß § 27 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 ein.

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2019

Gesetzesnummer

20007478

Dokumentnummer

NOR40132131

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