Reduktionsmittel
§ 3
§ 3. Zur Reduktion des Sauerstoffes im Wein und zur Keimhemmung ist die Verwendung folgender Stoffe unter den angeführten Voraussetzungen zulässig:
- 1. Schweflige Säure
Schweflige Säure darf dem Wein nur in einer Menge zugesetzt werden, daß er bei Abgabe an den Verbraucher nicht mehr als die nachfolgend angeführten Werte enthält:
gesamte freie
Schweflige Schweflige
Säure Säure
in Milligramm SO2 pro Liter
Weiß- und Rosewein........ 200 50
Rotwein................... 160 50
Spätlese.................. 300 50
Auslese................... 350 60
Beerenauslese, Ausbruch,
Trockenbeerenauslese,
Eiswein, Strohwein........ 400 75
Qualitätsschaumwein....... 250 35
versetzter Wein............ 300 50
Obstwein.................... 300 50
alkoholarmer Wein........... 200 50
Beträgt der Restzuckergehalt mehr als 5 Gramm pro Liter, darf die gesamte Schweflige Säure bei Weiß- und Rosewein 260 Milligramm und bei Rotwein 210 Milligramm pro Liter betragen.
Sie darf verwendet werden
- a) in gasförmigem Zustand, gewonnen durch Verbrennen von chemisch reinem Schwefel oder asbestfreien Schwefelschnitten;
- b) in gasförmigem Zustand, zugeführt als verdichtetes Schwefeldioxid:
Aussehen farbloses Gas
Gehalt nicht unter 99%
Nichtflüchtige
Bestandteile nicht mehr als 0,01%
Schwefeltrioxid nicht mehr als 0,1%'
Fremdgase (ausgenommen
Luftbestandteile) nicht nachweisbar
Selen nicht mehr als
10 mg/kg;
c) als Kaliummetabisulfit (Kaliumpyrosulfit, Kaliumdisulfit)
in Tabletten- oder Pulverform:
Aussehen farblose Kristalle oder
weißes, kristallines
Pulver
Gehalt nicht weniger als 95%
K2S2O5 und nicht
weniger
als 54,7% SO2
Eisen nicht mehr als
50 mg/kg,
bezogen auf den
SO2-Gehalt
des Produktes
Selen nicht mehr als
10 mg/kg,
bezogen auf den
SO2-Gehalt
des Produktes.
Die Präparate sind vor Feuchtigkeitseinwirkung zu schützen und mit sachdienlichen Hinweisen bezüglich der Applikation von Schwefliger Säure bei der Weinbereitung zu versehen. Die angebrochene Packung muß hermetisch wiederverschließbar sein.
- 2. L-Ascorbinsäure
L-Ascorbinsäure darf dem Wein bis zu einer Menge von 150 Milligramm pro Liter zugesetzt werden.
Aussehen weißes oder leicht
gelbliches, kristallines
Pulver
Gehalt nicht weniger als 99% C6H8O6
nach 24 Stunden Trocknung 1m
Schwefelsäureexsikkator
Schmelzintervall 189 Grad C - 193 Grad C
Spezifische Drehung bei 25 Grad C
einer 10%igen (Gewicht/Volumen)
wässerigen Lösung +20,5 Grad C bis
+21,5 Grad C
Flüchtige Bestandteile nicht mehr als 0,4% nach 24
Stunden Trocknung im
Schwefelsäureexsikkator
Sulfatierte Asche nicht mehr als 0,1%
pH-Wert in einer
2%igen (Gewicht/
Volumen) wässerigen Lösung nicht weniger als 2,4
und nicht mehr als 2,8.
L-Ascorbinsäure ist trocken und luftdicht verschlossen sowie lichtgeschützt aufzubewahren. Die angebrochene Packung muß hermetisch wiederverschließbar sein.
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