§ 3 Vignettenpreisverordnung 2020

Alte FassungIn Kraft seit 24.9.2020

§ 3.

Der Preis einer Zehntagesvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für

  1. 1. einspurige Kraftfahrzeuge 5,50 Euro,
  1. und für
  1. 2. mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt9,50 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2021

Gesetzesnummer

20011284

Dokumentnummer

NOR40226606

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