§ 3 Verpackungstechnik-Ausbildungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2009

Berufsbild

§ 3.

(1)   Für die Ausbildung im Lehrberuf Verpackungstechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

4.

Kenntnis der Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung

5.

Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes

6.

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach erfolgter Sicherheitsunterweisung unter fachgerechter Verwendung von Schutzausrüstungen

7.

Lesen und Anfertigen von Skizzen, Werkzeichnungen und einfachen Schaltplänen

8.

Lesen von technischen Unterlagen wie zB Montageanleitungen, Handbücher, Wartungsanleitungen

9.

Grundkenntnisse der facheinschlägigen Normen, Richtlinien, Bearbeitungshinweise und Verarbeitungshinweise

10.

Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe des Metallbereiches, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten

11.

Kenntnis der Packstoffe (Papier, Karton, Wellpappe, Verbunde, Kunststoffe) und Packhilfsmittel, ihrer Herstellung, Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten und Lagerung

12.

Grundkenntnisse der wichtigsten Messgeräte

Kenntnis und Anwendung der wichtigsten Mess- und Prüfgeräte

13.

Fertigkeiten in der Werkstoffbearbeitung (Metall, Kunststoff) von Hand und unter Verwendung von Maschinen und Geräten (zB Drehen, Fräsen) unter Beachtung der Gefahren und unter Anwendung der Maßnahmen zur Unfallverhütung

Anfertigen einfacher Ersatzteile aus Metall und Kunststoff

14.

Herstellen und Reparieren von Stanz- und Ausbrechwerkzeugen

15.

Grundkenntnisse der verwendeten einschlägigen Maschinenelemente

Kenntnisse der verwendeten einschlägigen Maschinenelemente

16.

Herstellen von facheinschlägigen Verbindungen wie zB Löten, Kleben, Schweißen

17.

Kenntnis des Oberflächenschutzes zur Verhinderung von Korrosion

18.

Grundkenntnisse der Mechanik, Elektrotechnik, Pneumatik und Hydraulik

Grundkenntnisse der mechanischen, pneumatischen, hydraulischen und elektropneumatischen Steuer- und Regeltechnik sowie von freiprogrammierbaren Steuerungen

Anwenden von freiprogrammierbaren Steuerungen

19.

Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software)

20.

Kenntnis der betrieblichen informationstechnologischen Einrichtungen für die Auftragsabwicklung und Datenerfassung von Arbeitsabläufen und Ergebnissen

Anwenden der betrieblichen informationstechnologischen Einrichtungen für die Auftragsabwicklung und Datenerfassung von Arbeitsabläufen und Ergebnissen

21.

Anwenden von Kommunikationsmitteln und Präsentation von Arbeitsergebnissen unter Anwendung von Präsentationshilfen (wie Flipchart, Folien, Präsentationsprogramme)

22.

Zeichnen und Anfertigen von Packmittelmustern per Hand

23.

Einführung in die Musterherstellung mittels CAD

Kenntnis des rechnergestützten Konstruierens und Zeichnens (CAD) von Packmitteln

24.

Kenntnis des rechnergestützten Fertigens (CAM)

25.

Grundkenntnisse der Arbeitsvorbereitung und Fertigungsplanung für die Produktion

Kenntnis der Arbeitsvorbereitung und Fertigungsplanung für die Produktion

26.

Kenntnis der Arten und Typen von Packmittel unter Berücksichtigung der Verpackungscodes

Kenntnis der gebräuchlichen Verpackungssysteme

27.

Grundkenntnisse des Hoch-, Flach-, Tief- und Siebdruckes unter besonderer Berücksichtigung der im Betrieb angewendeten Druckverfahren

28.

Grundkenntnisse der Druckvorbereitung und der Druckformenherstellung

Grundkenntnisse des Zusammenwirkens der Druckvorstufe mit CAD

29.

Grundkenntnisse der Kunststoffverarbeitung in der Packmittelherstellung

30.

Mitarbeit beim Anwenden der Verfahrensschritte zur Packmittelerzeugung wie zB Einteilen, Messen, Drucken, Ritzen, Rillen, Nuten, Biegen, Falzen, Falten, Stanzen, Schlitzen, Perforieren, Schneiden, Prägen, Pressen, Verbinden, Kaschieren, Konfektionieren, Tiefziehen sowie Zurichten

Anwenden der Verfahrensschritte zur Packmittelerzeugung wie zB Einteilen, Messen, Drucken, Ritzen, Rillen, Nuten, Biegen, Falzen, Falten, Stanzen, Schlitzen, Perforieren, Schneiden, Prägen, Pressen, Verbinden, Kaschieren, Konfektionieren, Tiefziehen sowie Zurichten

31.

Kenntnis der Verfahren der maschinellen Packmittelherstellung wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen und ihrer Funktionsweise

32.

Mitarbeit beim Einrichten, Bedienen und Überwachen von Maschinen zur Packmittelherstellung wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen und Apparaten

Einrichten, Bedienen und Überwachen von Maschinen zur Packmittelherstellung wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen und Apparaten

33.

Kenntnis der Veredelung von Packstoffen und Packmitteln

34.

Kenntnis der wichtigsten Abpackvorgänge wie zB Aufrichten, Füllen, Verschließen; Formen, Einschlagen, Einwickeln

35.

Kenntnis der Störungsursachen und der Störungsbehebung bei der Packmittelherstellung sowie Erkennen und Beseitigen von Störungen an Maschinen zur Packmittelherstellung wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen und Apparaten durch systematische Fehlersuche

36.

Kenntnis der zweckmäßigen Anwendung von Schmiermitteln

37.

Kenntnis der vorbeugenden Wartung (Wartungspläne) und Instandhaltung sowie Mitarbeit bei der Wartung, Pflege und Instandhaltung der Maschinen zur Packmittelherstellung wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen und Apparaten

Durchführen einfacher Wartungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten

38.

Prozesssteuerung, auch rechnergestützt, und Durchführen von Prozesskontrollen und Prozessoptimierungen sowie Erfassen von Betriebsdaten

39.

Protokollieren und Auswerten von Arbeitsergebnissen mit und ohne EDV-Unterstützung

40.

Normgerechte Überwachung, Kontrolle und Prüfung der Produkte

41.

Grundkenntnisse des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung, Personalplanung) sowie Mitarbeit beim betrieblichen Produktionsmanagement

42.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

43.

Kenntnis des Qualitätsmanagementsystems

Mitarbeit beim Qualitätsmanagement

44.

Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden, Lieferanten und Behördenvertretern unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise

45.

Kenntnis des betrieblichen Brand- und Explosionsschutzes sowie der vorbeugenden Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen

46.

Kenntnis und Anwendung der einschlägigen englischen Fachausdrücke

47.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen
(§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

48.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

49.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

50.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit

51.

Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen

52.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

     

(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist – unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben – auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.

Schlagworte

Betriebsform, Werkstoff, Verwendungsmöglichkeit, Messgerät, Stanzwerkzeug, Steuertechnik, Hardware, Hochdruckl, Flachdruck, Tiefdruck, Druckmaschine, Klebemaschine, Wartungsarbeit, Pflegearbeit, Terminplanung, Brandschutz

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2021

Gesetzesnummer

20006341

Dokumentnummer

NOR40107083

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