§ 3.
Ist die Höhe der Leistungen im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld ziffernmäßig unbekannt, so sind folgende Werte exklusive Umsatzsteuer je Monat und je Quadratmeter Nutzfläche anzusetzen:
a) für Betriebskosten (ohne Heizung und ohne Warmwasser) ... 18 S,
b) für die Heizkosten ....................................... 8 S,
c) für die Warmwasserkosten ................................. 4 S.
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022
Gesetzesnummer
10005154
Dokumentnummer
NOR12057294
alte Dokumentnummer
N3199913550U
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