zum Bezugszeitraum vgl. § 5
§ 3.
Auf Grund der Anmeldung zu diesem Verfahren sind den Gemeinden Richtlinien zu übersenden, die den Satzaufbau und die Regeln über die Feldinhalte der zu übermittelnden Datensätze enthalten. Der Datenträger muß diesen Richtlinien entsprechen.
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2025
Gesetzesnummer
10004607
Dokumentnummer
NOR12050226
alte Dokumentnummer
N3198910089H
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