§ 3 Verfügung eines Fahrverbotes für Lastkraftfahrzeuge auf der A 12 Inntalautobahn und A 13 Brennerautobahn am 2. Juni 2021

Alte FassungIn Kraft seit 02.6.2021

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 3.

Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2021

Gesetzesnummer

20011555

Dokumentnummer

NOR40234643

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