§ 3
Anhang B (Anm.: Anhang nicht darstellbar) enthält die Distinktionen der Bundesgendarmerie, der Bundespolizei und des rechtskundigen Dienstes bei den Sicherheitsbehörden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 3
Anhang B (Anm.: Anhang nicht darstellbar) enthält die Distinktionen der Bundesgendarmerie, der Bundespolizei und des rechtskundigen Dienstes bei den Sicherheitsbehörden.
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