§ 3 Unternehmensdemografiestatistik-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 27.8.2009

Periodizität, Kontinuität

§ 3.

Die Statistik ist über den Zeitraum der Berichtsjahre 2004 bis 2006 und in der Folge jährlich, erstmals über das Berichtsjahr 2007, zu erstellen.

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