§ 3 Tierseuchen-Untersuchungspflicht-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 19.4.2007

Zusätzliche Untersuchungen

§ 3.

Bei Rindern ab einem Alter von 30 Monaten ist ein Test auf das Vorliegen von BSE, bei Schafen und Ziegen gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 ein Test auf das Vorliegen von Scrapie durchzuführen. Einhufer sind auf Rotz zu untersuchen.

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