Pflichtfächer und Wahlfächer im ersten Studienabschnitt
§ 3
(1) Im ersten Studienabschnitt sind insgesamt 80 Wochenstunden, davon nach Maßgabe des Studienplanes 70 Wochenstunden aus den Pflicht- und Wahlfächern (Abs. 2) zu inskribieren. Die nach Inskription der Pflicht- und Wahlfächer auf die Gesamtstundenzahl (80 Wochenstunden) noch fehlende Zahl von Wochenstunden ist durch Inskription von Freifächern (§ 16) zu erfüllen. Die im Studienplan empfohlenen Freifächer sind besonders zu beachten. In jedem Semester sind jedenfalls mindestens 15 Wochenstunden zu inskribieren.
(2) Während des ersten Studienabschnittes sind aus den folgenden Pflicht- und Wahlfächern zu inskribieren:
Wochen-
stunden
1. Grundzüge der
Betriebswirtschaftslehre
einschließlich
Datenverarbeitung ............. 16-20
2. Grundzüge der politischen
Ökonomie unter Berücksichtigung
der neueren Sozial- und
Wirtschaftsgeschichte ......... 10-14
3. Grundzüge der
Erziehungswissenschaft und der
Wirtschaftspädagogik .......... 8-12
4. Grundzüge der angewandten
Mathematik und der Statistik
für Sozial- und
Wirtschaftswissenschaftler .... 6-10
5. Grundzüge des Privatrechts .... 6-10
6. nach Wahl des ordentlichen
Hörers eines der folgenden
Fächer:
Grundzüge und Methoden der
Soziologie,
eine Fremdsprache ............. 8-10
7. Einführung in das Studium der
Sozial- und
Wirtschaftswissenschaften ..... 2
(3) Die Studienkommission hat bei Erlassung des Studienplanes darauf zu achten, daß die gemäß § 27 Abs. 2 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes für die Zulassung zu einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung erforderliche Teilnahme an vorgeschriebenen Übungen, Proseminaren, Privatissima, Praktika, Arbeitsgemeinschaften und Konversatorien den ordentlichen Hörern insoweit bereits ab dem ersten Semester des ersten Studienabschnittes ermöglicht wird, daß die Ablegung der Teilprüfungen der ersten Diplomprüfung in gleichmäßigen zeitlichen Abständen bis zum Ende des vierten Semesters möglich wird.
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