Erster Studienabschnitt
§ 3.
(1) Der erste Studienabschnitt umfaßt 37 Wochenstunden aus folgenden Pflichtfächern:
Name des Faches Zahl der
Wochenstunden
a) Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre............. 14-18
b) Grundzüge der angewandten Mathematik
und der Statistik für Sozial- und Wirtschafts-
wissenschaftler.................................... 8-12
c) Vorprüfungsfächer:
1. Grundzüge der betrieblichen Datenverarbeitung... 4
2. Einführung in die englische Wirtschaftssprache.. 3
d) Einführung in das Studium der Sozial- und
Wirtschaftswissenschaften.......................... 2
(2) Der Studienplan kann überdies den Besuch bestimmter Freifächer im Ausmaß von acht Wochenstunden empfehlen.
Schlagworte
Sozialwissenschaftler, Wirtschaftswissenschaftler, Sozialwissenschaft
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2025
Gesetzesnummer
10009759
Dokumentnummer
NOR12123472
alte Dokumentnummer
N7199110576X
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
