§ 3.
Der Nachlaß beträgt 25% der noch nicht fälligen Darlehensrestschuld. Die vorzeitige Rückzahlung hat unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Fälligkeitstermin der Halbjahrestilgungsraten (Halbjahresannuitäten) zu erfolgen. Die Kündigungserklärung ist in den Antrag auf Gewährung des Nachlasses aufzunehmen und gilt nur für den Fall der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen.
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2018
Gesetzesnummer
10012118
Dokumentnummer
NOR12152912
alte Dokumentnummer
N9199218602J
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