§ 3 SIVBEG-EG

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.2005

Entgeltbestimmung

§ 3

Die Gesellschaft ist zur Annahme von Verwertungsaufträgen des Bundes gem. § 2 verpflichtet, wenn es für sie wirtschaftlich vertretbar ist. Sie hat dafür ein marktkonformes, erfolgsorientiertes Entgelt mit dem Bund zu vereinbaren.

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