Inkrafttreten
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit 31. Dezember 2015 in Kraft und ist erstmals auf Meldungen zum Stichtag 31. Dezember 2015 anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt mit 31. Dezember 2015 in Kraft und ist erstmals auf Meldungen zum Stichtag 31. Dezember 2015 anzuwenden.
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