§ 3 Prospektinhalt-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 10.8.2005

Anlagestrategie des Kapitalanlagefonds

§ 3

In Schema E Z 2 des InvFG 1993 sind unter der Wortfolge „Anlagestrategie des Kapitalanlagefonds“ folgende Informationen zu verstehen:

  1. 1. Angabe der wichtigsten Arten von Wertpapieren und sonstigen Veranlagungsinstrumenten, in die der Kapitalanlagefonds investiert,
  2. 2. Angabe, ob der Kapitalanlagefonds auf bestimmte Branchen, geographische Gebiete oder sonstige Marktsegmente oder auf bestimmte Anlageklassen ausgerichtet ist,
  3. 3. gegebenenfalls ein Hinweis darauf, dass es trotz Einhaltung der Vorschriften über die Risikostreuung zu einer gewissen Risikokonzentration bei bestimmten Anlageklassen, Branchen und geographischen Gebieten kommen kann,
  4. 4. sofern Anleihen zum Fondsvermögen zählen, Angaben über deren Laufzeit, deren Ratinganforderungen und Angabe, um welche Art von Anleihen es sich handelt,
  5. 5. bei einer Veranlagung in Derivate, Hinweis darauf, ob in diese lediglich zu Absicherungszwecken oder als Teil der Anlagestrategie investiert wird,
  6. 6. Angabe, ob der Managementstil eine Referenz zu einer Benchmark vorsieht,
  7. 7. Angabe, ob der Managementstil auf einer taktischen Asset Allocation mit häufigen Portfolioanpassungen beruht.

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