§ 3.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1992 in Kraft.
(2) Die Verordnung der Bundesregierung über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und ihre Bediensteten sowie die Europäische Gemeinschaft und ihre Bediensteten in bezug auf das „Joint Vienna Institute“, BGBl. Nr. 525/1992, wird aufgehoben.
Zuletzt aktualisiert am
08.03.2018
Gesetzesnummer
10001212
Dokumentnummer
NOR12014096
alte Dokumentnummer
N1199222914J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)