Ist erstmals auf Voranmeldungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.3.2020 beginnen (vgl. § 5 Abs. 3).
§ 3.
Der Durchschnittssatz pro eingestelltem Pferd und Monat beträgt 27 Euro. Ist das Pferd nicht den ganzen Monat eingestellt, ist der Durchschnittssatz aliquot zu kürzen.
Zuletzt aktualisiert am
27.06.2024
Gesetzesnummer
20008791
Dokumentnummer
NOR40223535
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