§ 3 NWKV

Alte FassungIn Kraft seit 30.12.1995

§ 3

(1) Nährwertkennzeichnung ist jede in der Etikettierung aufscheinende Angabe über

  1. a) den Brennwert (Energiewert),
  2. b) den Gehalt an

(2) Nährwertbezogene Angabe ist jede beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln erscheinende Angabe, Darstellung oder Aussage, mit der erklärt, suggeriert oder mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, daß ein Lebensmittel besondere Nährwerteigenschaften besitzt, weil es Energie

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