§ 3 NLV 2023

Alte FassungIn Kraft seit 31.1.2023

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Inkrafttreten

§ 3.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung, frühestens jedoch mit 1. Jänner 2023, in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2023

Gesetzesnummer

20012165

Dokumentnummer

NOR40250757

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