§ 3 NLV 2022

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2022

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Inkrafttreten

§ 3.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung, frühestens jedoch mit 1. Jänner 2022, in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2021

Gesetzesnummer

20011762

Dokumentnummer

NOR40240160

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