§ 3 NAG-DV

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2006

2. Abschnitt

Zu § 9 Abs. 2 NAG

Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung

§ 3.

Anmeldebescheinigungen für freizügigkeitsberechtigte EWR-Bürger und Schweizer Bürger (§§ 53 und 57 NAG) sind nach dem Muster der Anlage B (Anm.: Anlage nicht darstellbar) auszustellen.

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