2. Abschnitt
Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung
§ 3.
Anmeldebescheinigungen für freizügigkeitsberechtigte EWR-Bürger und Schweizer Bürger (§§ 53 und 57 NAG) sind nach dem Muster der Anlage B (Anm.: Anlage nicht darstellbar) auszustellen.
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