Kategorien
§ 3.
Das Bundesgebiet wird entsprechend der Bevölkerungsverteilung in folgende Kategorien eingeteilt:
- 1. K 1: Gemeinden unter 5 000 Einwohner;
- 2. K 2: Gemeinden von 5 000 bis unter 10 000 Einwohner;
- 3. K 3: Gemeinden von 10 000 bis unter 30 000 Einwohner;
- 4. K 4: Gemeinden von 30 000 bis unter 100 000 Einwohner;
- 5. K 5: Gemeinden ab 100 000 Einwohner.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
20003445
Dokumentnummer
NOR40053396
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