§ 3 Messkonzept zum Immissionschutzgesetz-Luft

Alte FassungIn Kraft seit 29.6.2004

Kategorien

§ 3.

Das Bundesgebiet wird entsprechend der Bevölkerungsverteilung in folgende Kategorien eingeteilt:

  1. 1. K 1: Gemeinden unter 5 000 Einwohner;
  2. 2. K 2: Gemeinden von 5 000 bis unter 10 000 Einwohner;
  3. 3. K 3: Gemeinden von 10 000 bis unter 30 000 Einwohner;
  4. 4. K 4: Gemeinden von 30 000 bis unter 100 000 Einwohner;
  5. 5. K 5: Gemeinden ab 100 000 Einwohner.

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021

Gesetzesnummer

20003445

Dokumentnummer

NOR40053396

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)