Bestimmungen hinsichtlich der Messung von Schwebestaub treten mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft (vgl. § 44).
Kategorien
§ 3.
Das Bundesgebiet wird entsprechend der Bevölkerungsverteilung in folgende Kategorien eingeteilt:
1. K1 ............ Gemeinden unter 5 000 Einwohner;
2. K2 ............ Gemeinden von 5 000 bis unter 10 000 Einwohner;
3. K3 ............ Gemeinden von 10 000 bis unter 30 000 Einwohner;
4. K4 ............ Gemeinden von 30 000 bis unter 100 000 Einwohner;
5. K5 ............ Gemeinden ab 100 000 Einwohner.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
10011133
Dokumentnummer
NOR12142530
alte Dokumentnummer
N8199854982L
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