Antrag auf Teilnahme an der Milchreduktionsmaßnahme
§ 3
- 1. in der betreffenden Referenzperiode (Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1612 ) Milch an einen Erstankäufer angeliefert haben oder
- 2. von einem Erzeuger gemäß Z 1 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge den Betrieb übernommen haben,
können die Milchreduktionsbeihilfe beantragen.
(2) Die Anträge sind bei der AMA auf elektronischem Weg unter sinngemäßer Heranziehung des § 3 der Horizontalen GAP-Verordnung, BGBl. II Nr. 100/2015, einzubringen. Als Nachweis für die in der Referenzperiode und im Juli 2016 an den Erstankäufer gelieferten Milchmengen sind die vom Erstankäufer oder gegebenfalls vom Erzeuger gemäß § 5 der Milchmeldeverordnung 2010, BGBl. II Nr. 249/2010, erzeugerbezogen gemeldeten Milchmengen des betreffenden Zeitraums heranzuziehen.
(3) Sofern die AMA Zweifel an der in der Referenzperiode angelieferten Menge Milch hat, kann vom Erstankäufer auf elektronischem Wege eine Bestätigung der Milchanlieferungsmenge der Referenzperiode eingefordert werden.
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