Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 218/2020
§ 3.
Abweichend von den §§ 1a und 2 ist die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist.
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 218/2020
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2020
Gesetzesnummer
20011072
Dokumentnummer
NOR40223402
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