§ 3 Limit-Verordnung 2017/18

Alte FassungIn Kraft seit 03.3.2017

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 3.

(1)   Die Schulbuchlimits pro Schüler/in an Volksschulen, Hauptschulen/Neuen Mittelschulen, Polytechnischen Schulen sowie allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und Berufsschulen betragen zusätzlich zu den Höchstbeträgen gem. § 1 für den Lehrplan-Zusatz „Deutsch als Zweitsprache“ für Schüler/innen mit nichtdeutscher Muttersprache € 16,87 und für den muttersprachlichen Unterricht € 14,67.

(2)  Für Schüler/innen mit muttersprachlichem Unterricht bzw. mit dem Lehrplan-Zusatz „Deutsch als Zweitsprache“ kann außerdem einmal ein Wörterbuch bestellt werden.

Schlagworte

Schülerin

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20009820

Dokumentnummer

NOR40191451

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)