§ 3 Limit-Verordnung 2014/15

Alte FassungIn Kraft seit 16.9.2015

§ 3

(1) Die Höchstbeträge für die Durchschnittskosten pro Schüler/in an Volksschulen, Polytechnischen Schulen, Hauptschulen/Neuen Mittelschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen‑ Unterstufen betragen zusätzlich zu den Höchstbeträgen gem. § 1 für den Lehrplan-Zusatz Deutsch für Schüler/innen mit nichtdeutscher Muttersprache und für den muttersprachlichen Unterricht jeweils höchstens 14,67 €.

(2) Die Schüler/innen mit muttersprachlichem Unterricht bzw. mit dem Lehrplan-Zusatz „Deutsch als Zweitsprache“ dürfen außerdem einmal ein Wörterbuch erhalten.

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