Kraftstoffspezifikationen
§ 3.
(1) Die im Großhandel oder Kleinverkauf feilgebotenen Kraftstoffe haben einer der folgenden Spezifikationen zu entsprechen:
- 1. für Ottokraftstoffe ab dem 1. Jänner 2000 nach Anhang I sowie
- ÖNORM EN 228, ausgegeben am 1. April 1999,
- 2. für Dieselkraftstoffe ab dem 1. Jänner 2000 nach Anhang II
sowie ÖNORM EN 590, ausgegeben am 1. April 1999,
- 3. für Flüssiggas nach ÖNORM EN 589, ausgegeben am 1. April 1999,
- 4. für Erdgas nach Anhang V,
- 5. für Fettsäuremethylester, unbeschadet des § 5a, nach Vornorm ÖNORM C 1191, ausgegeben am 1. Juli 1997.
(2) Ab dem 1. Jänner 2005 haben die im Großhandel oder Kleinverkauf feilgebotenen Ottokraftstoffe den in Anhang III und Dieselkraftstoffe den in Anhang IV angeführten Spezifikationen zu entsprechen. Sofern diese Anhänge keine Werte enthalten, gelten weiterhin die Werte der Anhänge I für Ottokraftstoffe und II für Dieselkraftstoffe.
(3) Die im Großhandel oder Kleinverkauf feilgebotenen Otto- und Dieselkraftstoffe können für Ottokraftstoffe die in Anhang I und III und für Dieselkraftstoffe die in Anhang II und IV festgelegten Spezifikationen teilweise oder zur Gänze bereits mit Inkrafttreten dieser Verordnung erfüllen.
(4) Die in Abs. 1 festgelegten Anforderungen gelten auch als erfüllt, wenn die im Großhandel oder Kleinverbrauch feilgebotenen Kraftstoffe nachweislich Europäischen Normen und deren nationalen Ausgaben anderer Mitgliedstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum entsprechen, die von einem nationalen Normungsgremium oder einem vergleichbaren Gremium eines EWR-Staates herausgegeben wurden und in diesem Staat in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften befolgt werden und in denen den österreichischen Normen gleichwertige Qualitätskriterien und Spezifikationen festgelegt sind und den Zielen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes dienen.
(5) Die in dieser Verordnung genannten Normen sind beim Österreichischen Normungsinstitut, Heinestraße 38, Postfach 130, A-1021 Wien, erhältlich.
Schlagworte
Umweltschutz
Zuletzt aktualisiert am
16.02.2021
Gesetzesnummer
20000212
Dokumentnummer
NOR40003186
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