§ 3 Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiter/innen

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2016

Heimarbeitszuschlag

§ 3.

Auf die so errechneten Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen Unkosten(Heimarbeits)zuschlag von 10%. Dieser ist gesondert auszuweisen.

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2017

Gesetzesnummer

20009531

Dokumentnummer

NOR40181112

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