§ 3 Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiter/innen

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2015

Heimarbeitszuschlag

§ 3

Auf die so errechneten Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen Unkosten(Heimarbeits)zuschlag von 10%. Dieser ist gesondert auszuweisen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)