§ 3 GuK-LFV

Alte FassungIn Kraft seit 28.12.2005

Ausbildungsablauf

§ 3.

(1) Die Sonderausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben werden in Form von Lernfeldern vermittelt.

(2) Lernfelder sind didaktisch begründete, berufsrelevante Themen- und Ausbildungsbereiche, in denen die Bildungsaufgabe darin besteht, die definierten Kompetenzen zu erreichen.

(3) Die Abfolge der einzelnen Lernfelder sowie deren didaktische Umsetzung sind variabel.

Schlagworte

Themenbereich

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2019

Gesetzesnummer

20004475

Dokumentnummer

NOR40073168

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)