Ausbildungsablauf
§ 3.
(1) Die Sonderausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben werden in Form von Lernfeldern vermittelt.
(2) Lernfelder sind didaktisch begründete, berufsrelevante Themen- und Ausbildungsbereiche, in denen die Bildungsaufgabe darin besteht, die definierten Kompetenzen zu erreichen.
(3) Die Abfolge der einzelnen Lernfelder sowie deren didaktische Umsetzung sind variabel.
Schlagworte
Themenbereich
Zuletzt aktualisiert am
14.01.2019
Gesetzesnummer
20004475
Dokumentnummer
NOR40073168
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