§ 3 Geoinformationstechnik-Ausbildungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2015

Berufsbild

§ 3.

(1)   Für die Ausbildung im Lehrberuf Geoinformationstechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

4.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)
In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

4.1

Methodenkompetenz: zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.

4.2

Soziale Kompetenz: zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.

4.3

Personale Kompetenz: zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.

4.4

Kommunikative Kompetenz: zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen

4.5

Arbeitsgrundsätze: zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.

4.6

Kunden- und Kundinnenorientierung: im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

5.

Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung

Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden

6.

Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes

7.

Handhaben und Pflegen der zu verwendenden Arbeitsmittel

8.

Kenntnis der analogen und digitalen Informationsträger, deren Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten und deren umweltgerechte Entsorgung

9.

Darstellen der kartographischen Elemente Punkt, Linie, Fläche und Signatur mittels Grafikprogramm

Darstellen der kartographischen Elemente Punkt, Linie und Fläche in Ebenen der kartographischen Modelle

10.

Herstellen eines Kartenausschnittes nach Vorlagen

Herstellen eines Kartenausschnittes in allen Informationsebenen und Maßstäben der kartographischen Modelle

11.

Flächenhaftes Darstellen in Raster- und Vektortechnik

12.

Kenntnis der Ausgabeformate für Reproduktion und Druck

Anwenden von Entwurfs- und Layouttechniken

Herstellen einer multimedialen Präsentationssequenz

13.

Kenntnis kartographischer Schriften, Richtlinien der Rechtschreibung geografischer Namen sowie der Schriftplatzierung

Herstellen eines Schriftkonzeptes nach grafischen und alphanumerischen Vorgaben für die verschiedenen Informationsebenen der kartographischen Modelle

14.

Grundkenntnisse grafischer Daten (Raster-, Vektordaten)

Kenntnis der grafischen Datenformate und der Konvertierung

Kenntnis der digitalen Bildbearbeitung

15.

Herstellen der Elemente der Geländedarstellung Höhenschichtlinien, Felsen, Geländedetails

Anfertigen einer Fels- und Gerölldarstellung in verschiedenen Techniken für einen Kartenausschnitt

16.

Herstellen von Geländeschummerungen in verschiedenen Techniken

Anfertigen einer Geländeschummerung für einen Kartenausschnitt

17.

Maßstabsbezogenes Generalisieren verschiedener Kartenelemente

Generalisieren aller Informationsebenen eines Kartenausschnittes für einen Folgemaßstab

18.

Kenntnis der Farbenlehre sowie normierter Farbsysteme

Kenntnis der optischen Systeme in Vermessungs- und reproduktionstechnischen Geräten

19.

Anwenden mechanischer, optischer und digitaler Passsysteme

Farbtrennen multicolorer Vorlagen, Herstellen von Farbauszügen für das Publishing

20.

Kenntnis der verschiedenen Digitalisierungstechniken

Kenntnis der verschiedenen Reproduktions- und Druckverfahren für die Ausgabe der kartographischen Druckvorlagen

Kenntnis digitaler Präsentations- und Ausgabeverfahren

21.

Einsetzen der graphischen Elemente als kartographisches Gestaltungsmittel (Kartenentwurf)

22.

Grundkenntnisse der thematischen Kartographie

Kenntnis der thematischen Kartographie

Anfertigen von thematischen Kartenentwürfen nach vorgegebenen Grundlagen

23.

Interpretieren und Auswerten topographischer und thematischer Karteninhalte (Kartometrie)

24.

Beurteilen und Endkontrolle des kartographischen Produktes auf Bildschirm und Proofs

25.

Kenntnis der Kartenfortführung, der Kartenredaktion sowie der Aktualisierungszyklen der kartographischen Modelle

Beurteilen von Informationen auf kartographische Verwertbarkeit

26.

Kenntnis kartographischer Arbeitsschritte bei der Herstellung des Informationsträgers Karte

Kenntnis der geographischen und geodätischen Koordinatensysteme sowie der Transformationen

Kenntnis der Kartennetzentwürfe und deren Anwendung

27.

Kenntnis über die Erdgestalt und die messtechnischen Bezugsflächen

28.

Kenntnis des Maßstabes und der kartographischen Ausdrucksmittel

Kenntnis der ebenen Trigonometrie, der Lage- und Höhenmessung und deren Verfahren

Kenntnis des Katasterwesens

29.

Kenntnis der Quellen von Geo- und Fachinformationen

Kenntnis der topographischen Aufnahmemethoden

Kenntnis der Fernerkundung

30.

Kenntnis der Produkte und Anwendungen der amtlichen und privaten Kartographie Österreichs

Kenntnis der Geschichte der Kartographie (insbesondere der österreichischen Geschichte); Kenntnis aktueller Entwicklungen der Kartographie und Geoinformationstechnologie

31.

Kenntnis der Geographie Österreichs

Kenntnis der Geographie Europas

Kenntnis der Geographie der Welt

32.

Bedienen sowie Anwenden unterschiedlicher Software wie Betriebssysteme, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Grafik – und Präsentationsprogramme

Bedienen sowie Anwenden unterschiedlicher Software wie Digitale Bildbearbeitung und Geodatenmanagement

33.

Grundkenntnisse der Webtechnologie

Kenntnis der Webtechnologie

Kenntnis von Ausgabeformen von Geoinformationen und deren Bereitstellung

34.

Arbeiten mit Datenbanken

Kenntnis der Auftragsabwicklung und des Marketings

35.

Kenntnis geographischer Informationssysteme (GIS) und Geodateninfrastrukturen (GDI)

Interaktives kartographisches Bearbeiten von Geoinformationen unterschiedlicher Herkunft

36.

Führen von einfachen branchenspezifischen Gesprächen in Englisch

37.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

38.

Grundkenntnisse der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle

Kenntnis und Anwendung des unternehmensspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation

39.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)

40.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

41.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

42.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit

43.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

    

(2)  Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, zu entsprechen.

Schlagworte

Betriebsform, Alltagsgespräch, Kundenorientierung, Verwendungsmöglichkeit, Rastertechnik, Entwurfstechnik, Rasterdaten, Felsdarstellung, Vermessungsgerät, Reproduktionsverfahren, Präsentationsverfahren, Lagemessung, Geoinformation

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2024

Gesetzesnummer

20009163

Dokumentnummer

NOR40170507

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